| De Rechterlijke Macht
Die Jurisdiktion der Republiek de Hollunderlande ist gemäß dem "Wet
over het Hollunderlandse Gerechtshof" im "Hollunderlandse Gerechtshof"
gebündelt, der für Jurisdiktion auf Republiekebene zuständig
ist. Die Jurisdiktion auf Ebene der landsdelen obliegt ihnen selbst.
Mitgliedern des Gerechtshof steht von Amts wegen der die Anrede "Edelachtbare
Heer" zu. Die Amtszeit der Jurisdiktionsorgane kann nur durch deren
freiwilligen Rücktritt oder konstruktive Neuwahl beendet werden, was eine
kontinuierliche Arbeit der Rechtssprechung garantieren soll. Sie werden von
der Gesamtheit der wahlberechtigten Hulländer mittels der Mehrheit der
gültig abgegebenen Stimmen gewählt. Der Hollunderlande Gerechtshof
vereint zwei Instanzen in sich:
Het Gerechtshof voor Burgerlijk Recht en Strafrecht
Seine Kompetenzen liegen im bürgerlichen und Strafrecht. Ihm steht der
opperste Rechter vor, der von den Wahlberechtigten der gesamten Republiek
auf unbegrenzte Dauer gewählt wird. Ein weiteres Mitglied dieser Instanz
ist der Officier van Justitie, der nach eingehenden Ermittlungen über
die Zulässigkeit einer Klage des Strafrechts zu entscheiden hat.
De Hoge Raad
Der Hoge Raad ist oberste Berufungsinstanz und zuständig für verfassungsrechtliche
Streitfragen. Ihm steht der opperste Raadsheer vor. Amtsinhaber ist gegenwärtig
De Edelachtbare en Hoogwelgeboren Heer Abraham van Helsing.
Het Gewoonterecht
Die hulländische Rechtssprechung erfolgt nicht nach kodifizierten Gesetzbüchern,
sondern orientiert sich an Präzendenzfällen (praecedere, lat: voranschreiten),
was am ehersten mit dem albernischen common law zu vergleichen ist.
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