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De Rechterlijke Macht

Die Jurisdiktion der Republiek de Hollunderlande ist gemäß dem "Wet over het Hollunderlandse Gerechtshof" im "Hollunderlandse Gerechtshof" gebündelt, der für Jurisdiktion auf Republiekebene zuständig ist. Die Jurisdiktion auf Ebene der landsdelen obliegt ihnen selbst. Mitgliedern des Gerechtshof steht von Amts wegen der die Anrede "Edelachtbare Heer" zu. Die Amtszeit der Jurisdiktionsorgane kann nur durch deren freiwilligen Rücktritt oder konstruktive Neuwahl beendet werden, was eine kontinuierliche Arbeit der Rechtssprechung garantieren soll. Sie werden von der Gesamtheit der wahlberechtigten Hulländer mittels der Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gewählt. Der Hollunderlande Gerechtshof vereint zwei Instanzen in sich:

Het Gerechtshof voor Burgerlijk Recht en Strafrecht

Seine Kompetenzen liegen im bürgerlichen und Strafrecht. Ihm steht der opperste Rechter vor, der von den Wahlberechtigten der gesamten Republiek auf unbegrenzte Dauer gewählt wird. Ein weiteres Mitglied dieser Instanz ist der Officier van Justitie, der nach eingehenden Ermittlungen über die Zulässigkeit einer Klage des Strafrechts zu entscheiden hat.

De Hoge Raad

Der Hoge Raad ist oberste Berufungsinstanz und zuständig für verfassungsrechtliche Streitfragen. Ihm steht der opperste Raadsheer vor. Amtsinhaber ist gegenwärtig De Edelachtbare en Hoogwelgeboren Heer Abraham van Helsing.

Het Gewoonterecht

Die hulländische Rechtssprechung erfolgt nicht nach kodifizierten Gesetzbüchern, sondern orientiert sich an Präzendenzfällen (praecedere, lat: voranschreiten), was am ehersten mit dem albernischen common law zu vergleichen ist.