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Historische Entwicklung

Das gegenwärtige politische System der Republiek de Hollunderlande entwickelte sich nach dem Zusammenbruch der hulländischen Monarchie im Jahre 1928. Das Verfassungswesen, wie es im folgenden erläutert werden wird, wurde wie auch der Föderalismus prinzipiell beibehalten. Die Rechte des Königs und seines Ministerpresidenten wurden auf den President vereinigt, der direkt vom Volk gewählt wird.

Verfassungswesen

Die Republiek de Hollunderlande verfügen über ein politisches System, das im internationalen Vergleich seinesgleichen sucht. Kennzeichnend ist zum ersten, daß keine kodifizierte Verfassung existiert. Stattdessen existieren mehrere Gesetze im Verfassungsrang, die das Staatswesen der Republiek de Hollunderlande regeln. Sie können jedoch wie jedes andere Gesetz von der Legislative wieder geändert oder abgeschafft werden, ohne daß hiefür ein spezielles Quorum verlangt würde. Als Grundlage für das gesamte hulländische Verfassungswesen gilt "De Groot Vrijbrief" aus dem Jahre 1771.

Als Gesetze mit Verfassungscharakter (sämtliche Gesetze sind im Archief van Staten nachzulesen) schlechthin gelten:

  • Wet over het Hollunderlandse Gerechtshof

  • Wet over de bevoegdheden van de Republiek en de landsdelen

  • Wet over de Opgaven en de Organisatie van de Staten-Generaal en de Wetgeving

  • Wet over de President en de Regering

Das Gewohnheitsrecht spielt in den Hullanden eine bedeutende Rolle - sowohl auf Landes-, als auch auf Republiekebene. Unter das Gewohnheitsrecht (auf Hulländisch "Gewoonterecht") fallen in der Regeln bestimmte "Spielregeln" in den hulländischen Politik, aber auch zahlreiche Regeln, die bspw. die Außenpolitik betreffen. Die Regeln des "Gewonoterecht" haben sich durch Jahrhunderte entwickelt und bewährt; sie befinden sich auch jetzt noch in steter Entwicklung.

Bis jetzt kann sich der Leser vielleicht nicht des Eindrucks erwehren, daß es sich um eine schlichte Kopie des albernischen Staatswesen handle - aufgrund historischer Tatsachen nicht zu Unrecht. Der augenfälligste Unterschied ist jedoch die strikte Gewaltentrennung in den Hollunderlanden, das Vorhandsein eines Presidenten, der mit umfangreichen Rechten ausgestattet ist und der ausgeprägte Föderalismus.

Der Föderalismus in den Hollunderlanden findet seine Ursache in der hulländischen Geschichte: 1771 wurden zwei bis dahin eigenständige Königreiche zu "einem Ganzen" vereinigt, was natürlich nicht reibungslos vonstatten gehen konnte, ohne bestimmte Kompetenzen bei den beiden Landesteilen (landsdelen) zu belassen. Diese Tradition hat sich bis in die heutige Zeit gehalten und stellt nach hulländischem Verständnis einen Grundpfeiler der Republiek dar. Das Gros der Hollunderländer sieht sich nämlich nach wie vor eher als Ijsselberger bzw. Oostfielder denn als Hollunderländer.