| De Uitvoerende Macht
An der Spitze der Exekutive steht der President als "oberster Repräsentant
der Republiek de Hollunderlande im In- und Ausland" sowie als Regierungchef.
Seine Amtszeit beträgt 4Monate, Wiederwahl ist zulässig. Er wird
durch die absolute Mehrheit der wahlberechtigten Bürger gewählt, von
der er auch abgewählt werden kann.
Geschichte
Nach der Abschaffung der Monarchie im Jahre 1928 war es klar, daß ein
demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt an die Stelle des Königs treten
müsse. Während des Verfassungskonvents im Dezember 1928 einigte man
sich darauf, das präsidiale System einzuführen. Der President erhielt
die exekutiven Vollmachten, die zuvor König und Ministerpresident innehatten
(so verfügte der President bis in das Jahr 1965 das Begnadigungrecht sowie
das Recht, uneheliche Kinder zu legitimieren). Hauptsächtlicher Beweggrund
hiefür war wohl der typisch hulländische Pragmatismus, der in der
gesamtem Verfassung der Republiek evident wird: Man beschränkt sich auf
das Nötigste.
Vollmachten
Die Vollmachten des President werden im wesentlichen durch das Wet over
de President en de Regering geregelt.
- Richtlinienkompetenz
- Ernennung sämtlicher Staatsbeamter
- Unterzeichnung bi- und mulitlateraler Verträge
- Oberbefehlshaber über die Strijdkrachten
De Regering
Die Regierung besteht aus dem President und den Ministern. In der Regel besteht
sie - wieder im Sinne des hulländischen Pragmatismus - aus President und
Minister van Buitenlandse Zaken (Außenminister), der die Funktion
des Vice-President (Vizepräsident) übernimmt.Dem President
und den Regierungsmitgliedern steht von Amts wegen die Anrede "Excellentie"
zu.
Gegenwärtige Amtsinhaber
Das Amt des President bekleidet Zijne Excellentie, Elijahu Puts van
Middelburg. Das Amt des Minister van Buitenlandse Zaken en Vice-President nimmt
Hare Excellentie, Mevrouw Joanna Elisabeth van Reen wahr. Amtsvorgänger
als President waren Per Gynt sowie Zijne Majesteit, Piet I. van Oostfield.
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