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De Uitvoerende Macht

An der Spitze der Exekutive steht der President als "oberster Repräsentant der Republiek de Hollunderlande im In- und Ausland" sowie als Regierungchef. Seine Amtszeit beträgt 4Monate, Wiederwahl ist zulässig. Er wird durch die absolute Mehrheit der wahlberechtigten Bürger gewählt, von der er auch abgewählt werden kann.

Geschichte

Nach der Abschaffung der Monarchie im Jahre 1928 war es klar, daß ein demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt an die Stelle des Königs treten müsse. Während des Verfassungskonvents im Dezember 1928 einigte man sich darauf, das präsidiale System einzuführen. Der President erhielt die exekutiven Vollmachten, die zuvor König und Ministerpresident innehatten (so verfügte der President bis in das Jahr 1965 das Begnadigungrecht sowie das Recht, uneheliche Kinder zu legitimieren). Hauptsächtlicher Beweggrund hiefür war wohl der typisch hulländische Pragmatismus, der in der gesamtem Verfassung der Republiek evident wird: Man beschränkt sich auf das Nötigste.

Vollmachten

Die Vollmachten des President werden im wesentlichen durch das Wet over de President en de Regering geregelt.

  • Richtlinienkompetenz
  • Ernennung sämtlicher Staatsbeamter
  • Unterzeichnung bi- und mulitlateraler Verträge
  • Oberbefehlshaber über die Strijdkrachten

De Regering

Die Regierung besteht aus dem President und den Ministern. In der Regel besteht sie - wieder im Sinne des hulländischen Pragmatismus - aus President und Minister van Buitenlandse Zaken (Außenminister), der die Funktion des Vice-President (Vizepräsident) übernimmt.Dem President und den Regierungsmitgliedern steht von Amts wegen die Anrede "Excellentie" zu.

Gegenwärtige Amtsinhaber

Das Amt des President bekleidet Zijne Excellentie, Elijahu Puts van Middelburg. Das Amt des Minister van Buitenlandse Zaken en Vice-President nimmt Hare Excellentie, Mevrouw Joanna Elisabeth van Reen wahr. Amtsvorgänger als President waren Per Gynt sowie Zijne Majesteit, Piet I. van Oostfield.