| De Wetgevende Macht
Die Legislative in den Hullanden ist in den "Staten-Generaal" vereinigt.
Sie entwickelten sich aus den im "Groot Vrijbrief" verankerten Recht
der Bevölkerung, über das Verhängen von Steuern in einem "Rat
aller Staatsbürger" zu entscheiden. Dieser Rat aller Staatsbürger
setzte sich aus 50 Adeligen und 50 "Gemeinen" zusammen, die von ihresgleichen
mit einem imperativen Mandat versehen wurden. Die Bezeichnung Staten-Generaal
wurde bereits auf diesen "Rat" verwandt. Maßgeblich für
die zunehmende Vormachtstellung der Staten-Generaal war der sich im 19. Jahrhundert
vollziehende Wandel von der absoluten zur konstitutionellen Monarchie. In den
1860er Jahren vollzog sich die Trennung der Staten-Generaal in Lagerhuis (Unterhaus)
und Hogerhuis (Oberhaus). Die Ernennung der Mitglieder des Hogerhuis oblag bis
zum Ende der Monarchie im Jahre 1928 allein dem König, die Mitglieder des
Lagerhuis wurden über Ständeversammlungen gewählt. Beide Häuser
galten als nahezu gleichberechtigt, das Veto des Hogerhuis war absolut. Nach
Abschaffung der Monarchie im Jahre 1928 wurde das System von Lagerhuis und Hogerhuis
einige Monate beibehalten.
Mit den neuen Parlamentsgesetzen vom Dezember 1928 wurde es jedoch abgeschafft.
An seine Stelle traten Landesraad und Gesprekjekamer, eine Stuktur, die sich
bis in die heutigen Tage erhalten und bewährt hat:
De Landesraad
Im Landesraad sind die beiden Landsdele und die Republiek durch je einen Vertreter
vertreten. Es obliegt den jeweiligen Beteiligten, über den Modus der Entsendung
ihrer Vertreter in den Landesraad zu entscheiden. Der Landesraad verfügt
über das alleinige Initiativrecht von Gesetzesvorschlägen und über
die letzendliche Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren.Der Landesraad trifft
seine Entscheidungen mit 2/3-Mehrheit. Als Vorsitzender des Landesraads fungiert
der Raadsbass, der aus der Mitte der Raadsmitglieder, der Wethouder,
gewählt wird.
Gegenwärtige Mitglieder sind: Der Landesraad ist derzeit unbesetzt. Man hat die
Aufgaben an die Gesprekjekamer deligiert.
De Gesprekjekamer
Jeder Bürger der Republiek de Hollunderlande ist Mitglied der Gesprekjekamer.
Die Gesprekjekamer verfügt lediglich über ein suspensives Vetorecht
gegen Beschlüsse des Landesraads, die ihr vorgelegt werden müssen.
Faßt der Landesraad erneut denselben Beschluß, so ist das Veto der
Gesprekjekamer hinfällig. Als Vorsitzender der Gesprekjekamer fungiert
der Voorbode.
Daraus resultiert, daß der Vertretung der Landsdelen der maßgebliche
Part in der Legislative zufällt - ein eindrucksvoller Beweis für die
Konsequenz des hulländischen Föderaslimus. Gesetzliche Grundlage für
die Staten-Generaal ist das Wet
over de Opgaven en de Organisatie van de Staten-Generaal en de Wetgeving.
|