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De Wetgevende Macht

Die Legislative in den Hullanden ist in den "Staten-Generaal" vereinigt. Sie entwickelten sich aus den im "Groot Vrijbrief" verankerten Recht der Bevölkerung, über das Verhängen von Steuern in einem "Rat aller Staatsbürger" zu entscheiden. Dieser Rat aller Staatsbürger setzte sich aus 50 Adeligen und 50 "Gemeinen" zusammen, die von ihresgleichen mit einem imperativen Mandat versehen wurden. Die Bezeichnung Staten-Generaal wurde bereits auf diesen "Rat" verwandt. Maßgeblich für die zunehmende Vormachtstellung der Staten-Generaal war der sich im 19. Jahrhundert vollziehende Wandel von der absoluten zur konstitutionellen Monarchie. In den 1860er Jahren vollzog sich die Trennung der Staten-Generaal in Lagerhuis (Unterhaus) und Hogerhuis (Oberhaus). Die Ernennung der Mitglieder des Hogerhuis oblag bis zum Ende der Monarchie im Jahre 1928 allein dem König, die Mitglieder des Lagerhuis wurden über Ständeversammlungen gewählt. Beide Häuser galten als nahezu gleichberechtigt, das Veto des Hogerhuis war absolut. Nach Abschaffung der Monarchie im Jahre 1928 wurde das System von Lagerhuis und Hogerhuis einige Monate beibehalten.
Mit den neuen Parlamentsgesetzen vom Dezember 1928 wurde es jedoch abgeschafft. An seine Stelle traten Landesraad und Gesprekjekamer, eine Stuktur, die sich bis in die heutigen Tage erhalten und bewährt hat:

De Landesraad

Im Landesraad sind die beiden Landsdele und die Republiek durch je einen Vertreter vertreten. Es obliegt den jeweiligen Beteiligten, über den Modus der Entsendung ihrer Vertreter in den Landesraad zu entscheiden. Der Landesraad verfügt über das alleinige Initiativrecht von Gesetzesvorschlägen und über die letzendliche Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren.Der Landesraad trifft seine Entscheidungen mit 2/3-Mehrheit. Als Vorsitzender des Landesraads fungiert der Raadsbass, der aus der Mitte der Raadsmitglieder, der Wethouder, gewählt wird.

Gegenwärtige Mitglieder sind: Der Landesraad ist derzeit unbesetzt. Man hat die Aufgaben an die Gesprekjekamer deligiert.

De Gesprekjekamer

Jeder Bürger der Republiek de Hollunderlande ist Mitglied der Gesprekjekamer. Die Gesprekjekamer verfügt lediglich über ein suspensives Vetorecht gegen Beschlüsse des Landesraads, die ihr vorgelegt werden müssen. Faßt der Landesraad erneut denselben Beschluß, so ist das Veto der Gesprekjekamer hinfällig. Als Vorsitzender der Gesprekjekamer fungiert der Voorbode.

Daraus resultiert, daß der Vertretung der Landsdelen der maßgebliche Part in der Legislative zufällt - ein eindrucksvoller Beweis für die Konsequenz des hulländischen Föderaslimus. Gesetzliche Grundlage für die Staten-Generaal ist das Wet over de Opgaven en de Organisatie van de Staten-Generaal en de Wetgeving.